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Hauptwohnsitz & Studierendenzuschuss

Der Studierendenzuschuss wird an Studierende der TU Ilmenau (inkl. Promotionsstudenten mit Studierendenstatus ausgezahlt, die diesen online beantragen und ihren Hauptwohnsitz in Ilmenau gemeldet haben.

Da es immer wieder zu Nachfragen über positive und negative Veränderungen bezüglich einer Ummeldung gab / gibt, stellen wir euch im Folgenden die wichtigsten Dinge vor, die ihr vor einer Ummeldung beachten müsst.

Anspruch auf mindestens 80 Euro Studentenzuschuss

Die Stadt Ilmenau zahlt allen Studierenden, die an der Technischen Universität studieren und zum Stichtag 31.12. eines Jahres ihren Hauptwohnsitz in Ilmenau angemeldet haben, auf Antrag einen jährlichen Studierendenzuschuss in Höhe von derzeit 80 EUR pro Jahr. Der Zuschuss wird dabei auch rückwirkend für das komplette Jahr ausbezahlt.

Sollten sich bis zum 31.12. eines Jahres mehr als 2000 Studierende für einen Hauptwohnsitz in Ilmenau entscheiden und den Antrag auf Studierendenzuschuss stellen, erhöht sich der von der Stadt gezahlte Zuschuss auf 100 EUR!

Die Anmeldung für den Studierendenzuschuss geschieht ganz einfach unter dem folgenden Link: Opens external link in new windowwww.tu-ilmenau.de/studentenzuschuss

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Um- und Anmeldung

Seit dem Jahr 2013 ist aus rechtlichen Gründen keine An- oder Abmeldung des Hauptwohnsitzes mehr über das Online-Formular möglich. Daher wird die Wohnsitzmeldung, wie gewohnt, zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes der Stadt Ilmenau durchgeführt.

Nach der Anmeldung bei der Stadt müsst ihr nur noch den Antrag auf Studierendenzuschuss (Antragszeitraum: 01.10. - 31.12.) ausfüllen. Durch das verschlüsselte Onlineformular entfällt der Schriftverkehr und es muss kein weiteres Antragsformular mehr ausgefüllt werden! Das Onlineformular gibt es auch in einer englischen Version. Der schriftliche Antrag steht nicht mehr zur Verfügung!

Die Auszahlung des Studierendenzuschusses erfolgt dann Ende Februar über die Stadtverwaltung Ilmenau auf das im Antrag angegebene Konto.

Anspruch auf Zahlungen nach dem BAföG

Hier ergeben sich keine Änderungen. Bitte melde dem BAföG-Amt jedoch deinen Wohnsitzwechsel.

Anspruch auf Kindergeld

Hier ergeben sich keine Änderungen. Bitte lass der Kindergeldstelle jedoch deinen Wohnsitzwechsel melden. Da deine Eltern in der Regel die Kindergeldberechtigten sind, muss die Meldung durch diese erfolgen.

Versicherungen

In der Regel bleiben volljährige, unverheiratete Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern, solange sie nicht wirtschaftlich selbständig sind. Der Versicherungsschutz endet meist bei Abschluss der Ausbildung/des Studiums. Auch in der Rechtsschutzversicherung sind Kinder bis 25 Jahren normalerweise kostenfrei mitversichert.

Es gibt Versicherungsverträge, bei denen der Versicherungsschutz an die Zugehörigkeit zum Haushalt der Eltern anknüpft. In diesen Fällen ist es ratsam, bei den Eltern einen Nebenwohnsitz zu belassen.

Dieser garantiert die weitere Zugehörigkeit zum elterlichen Haushalt. Es empfiehlt sich, vor dem Wechsel des Hauptwohnsitzes die Versicherungsunterlagen genau anzuschauen oder eine Auskunft bei der Versicherungsgesellschaft einzuholen (gilt zum Beispiel für Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen).

Das eigene Auto

Seit dem 1. März 2007 ist die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Kraft und ersetzt bei der Zulassung die bisherigen Regelungen der StVZO. In § 46 (2) ist geregelt:

"Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes" (vgl. [Opens external link in new window1], [Opens external link in new window2])

Für bereits am Nebenwohnsitz zugelassene Fahrzeuge besteht jedoch Bestandsschutz.

Fahrtkosten

Fahrtkosten zum Studienort können von den Eltern nicht steuerlich geltend gemacht werden, egal, wo sich die Hauptwohnung befindet. Die Eltern erhalten nur den Ausbildungsfreibetrag.

Wohngeld

Ja, Studenten können bei Vorliegen der Voraussetzungen (weder einem selbst, dem Ehepartner oder einem Kind darf dem Grunde nach BAföG zustehen) Wohngeld nur am Hauptwohnsitz beantragen.

Wahlrecht

Das Wahlrecht kann nur am Hauptwohnsitz ausgeübt werden. Dies gilt sowohl für das aktive als auch das passive Wahlrecht.

Pass und Personalausweis

Neue Dokumente benötigst du nur, wenn die Gültigkeit der Alten abgelaufen ist. Diese beantragst du am Ort mit deinem Hauptwohnsitz. Nach der Ummeldung erhältst du kostenlos einen vorläufigen Aufkleber, bis dein jeweiliger Ausweis abgelaufen ist.

Bei Inhabern des neuen Personalausweises ist zur Aktualisierung der Daten auf dem Pass ein Termin im Einwohnermeldeamt notwendig.

Wer stellt meine Lohnsteuerkarte aus?

Seit Anfang 2012 stellt das für dich zuständige Finanzamt auf Wunsch die Lohnsteuerkarte aus. In Zukunft soll auch dieser Gang entfallen und ein Austausch der Daten mit dem Arbeitgeber elektronisch erfolgen.

Wo muss ich welche Steuern bezahlen?

Deine Einkommenssteuer (falls du überhaupt steuerpflichtiges Einkommen hast), wird dein Arbeitgeber bei dem Finanzamt entrichten, welches auf deiner Lohnsteuerkarte links oben vermerkt ist.

Die KFZ-Steuer zahlst du dort, wo das Auto zugelassen ist.

Kosten und Aufwand

Der Antrag auf Studentenzuschuss und die An- bzw. Ummeldung deines Wohnsitzes ist kostenlos! Es entstehen keine Kosten für dich und nachdem du die Formulare ausgefüllt hast, erhälst du per Post einen Aufkleber für deinen Personalausweis. Bei einer Anmeldung von Ilmenau als Hauptwohnsitz wirst du bei deinem alten Hauptwohnsitz automatisch abgemeldet, du kannst ihn aber gerne weiter als Nebenwohnsitz behalten. Das Ausfüllen der Formulare dauert ca. 2 Minuten. Der Wohnsitzanmeldung muss eine Kopie des Personalausweises (beideseitig) beiligen. Bei persönlicher Abgabe im Einwohnermeldeamt wird dieser dort kopiert.

Hinweis für Ausländer

Studierende ohne deutschen Pass müssen sich vor der Anmeldung im Einwohnermeldeamt mit ihrem Visum oder ähnlichem melden und können sich nicht über die Onlineseite anmelden! Trotzdem hat jeder Studierende unter den genannten Gesichtspunkten einen Anspruch auf Studierendenzuschuss.

Rückzahlung des Studierendenzuschusses

Der Studierendenzuschuss muss zu keinem Zeitpunkt ganz oder in Teilen zurückgezahlt werden. Auch nicht, wenn man nicht das ganze Jahr in Ilmenau ist.

Es zählen nur die Hauptwohnsitzanmeldungen zum Stichtag 31.12., sowie die Zuschussbeantragung bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Von der Stadt wird immer der volle Betrag für ein Jahr ausgezahlt.

Altersgrenze

In 2009 wurde die Altersgrenze zum Antrag auf Studentenzuschuss von 30 Jahren aufgehoben! Ebenso existiert keine oberste Semestergrenze mehr. Somit kann nun jeder Studierende an der TU Ilmenau den Antrag auf Studentenzuschuss stellen und diesen bekommen.

Rundfunkbeitrag

2013 trat die neue Regelung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ, in Kraft. Die Regelung besagt grundsätzlich: Eine Wohnung, ein Rundfunkbeitrag. Bei Bezug einer Wohnung in Ilmenau und Anmeldung eines Wohnsitzes wird daher auch ein Rundfunkbeitrag fällig. Für Studierende, die ihren Hauptwohnsitz zwar noch bei ihren Eltern und nur ihren Zweitwohnsitz in Ilmenau angemeldet haben, steht daher auch die Zahlung des Rundfunkbeitrages an.

Befreiungen für Studierende sind jedoch weiterhin möglich, durch z.B. die Vorlage eines BAföG-Bescheids, das Vorliegen einer Behinderung oder anderweitig vorliegende Härtefälle.

Die genauen Bestimmung dazu sind der Website des Rundfunkbeitrags zu entnehmen. 

Weitere Fragen

Für weitere Fragen oder Informationen zum Zuschuss stehen Opens internal link in current windowwir oder die jeweiligen Ämter der Stadtverwaltung jederzeit zur Verfügung.

Infoschreiben der Stadt

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